Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die zwischen Ihnen und uns ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit oder gegenüber Ihnen, auch wenn diese AGB nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen oder Lieferungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 Außer den vertretungsberechtigten Personen von uns, welche im Handelsregister eingetragen sind, sind deren Mitarbeiter nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mit Ihnen zu treffen.
1.4 Änderungen dieser AGB werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung dieser AGB jeweils gesondert hingewiesen.
2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Präsentation unserer Leistungen im Internet, in unseren Prospekten oder sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Beauftragung an uns ein bindendes Angebot ab. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch uns zustande, die per Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgt.
2.3 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3 Unsere Leistungen
3.1 Wartungsleistungen / Managed Services
(a) Unsere Wartungsleistung umfasst die mit Ihnen individuell vereinbarten Leistungen.
(b) Nicht von der Wartung umfasst und daher kostenpflichtig sind folgende Leistungen:
(aa) die Lieferung neuer Softwaremodule;
(bb) Pflegeleistungen, die durch Einsatz der Software auf einem anderen Hardwaresystem oder unter einem anderen Betriebssystem erforderlich werden, als sie bei Erstinstallation bestanden haben oder in unseren Angaben zu den Anforderungen an Hardware, Betriebsumgebung und Betriebsvoraussetzungen angegeben sind;
(cc) Pflegeleistungen nach einem Eingriff durch Sie oder durch Sie beauftragte Dritte in den Programmcode (Quell- oder Objektcode) der Software oder von Datenbanken;
(dd) Pflegeleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand des Pflegevertrags sind;
(ee) Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Hard- oder Software oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung bzw. Dokumentation durch Sie, durch Einwirkung Dritter, durch fehlerhafte Hard- oder Fremdsoftware, Mangel bei der Stromversorgung oder durch höhere Gewalt, verursacht werden;
(ff) Kosten für Austauschteile, die einem besonderen Verschleiß unterliegen sowie für Verbrauchsmaterial.
(c) Wir sind verpflichtet, von Ihnen gemeldete Fehler bzw. Störungen zu untersuchen und Ihnen Hinweise zur Fehlerbeseitigung zu geben. Kann die Fehlerbeseitigung von Ihnen nicht selbst vorgenommen werden, sind wir verpflichtet, den Fehler bzw. die Störung selbst zu beseitigen. Die Wartungsarbeiten werden nach unserer Wahl entweder bei uns oder am Aufstellungsort erbracht. Vor-Ort-Einsätze, die auf Ihr Verlangen erbracht werden, werden von uns gesondert auf Basis unserer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze zzgl. Anfahrt in Rechnung gestellt.
(d) Unsere telefonische Kundenbetreuung ist – mit Ausnahme von bundesweiten gesetzlichen Feiertagen und solchen im Bundesland Baden-Württemberg – von Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr (Ortszeit Stuttgart) unter der im Vertrag angegebenen Rufnummer zu erreichen und nur für eingehende Anrufe ausgelegt. Ständige Erreichbarkeit wird nicht geschuldet, insbesondere sind Wartezeiten bei besetzter Leitung einzukalkulieren. Meldungen über technische Störungen können Sie auch per E-Mail unter support@llnet.de an die technische Hotline richten.
(e) Vorhersehbare Wartungsarbeiten werden von uns rechtzeitig vor Durchführung der Arbeiten angekündigt. Erforderlichenfalls sind während der Wartungsarbeiten andere Arbeiten mit der betroffenen Computeranlage einzustellen.
(f) Nicht vom Wartungsvertrag umfasste Leistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung der Leistung gültigen Stundensätze unseres Fachpersonals gesondert in Rechnung gestellt.
(g) Beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des jeweiligen Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, etwa bei höherer Gewalt, Verzögerung der Anlieferung von zur Erbringung unserer Leistungen benötigtem Material, Streik und ähnlichen Ereignissen, auch soweit diese bei unseren Vorlieferanten eintreten, ruhen unsere Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses. Sollte aufgrund eines solchen Ereignisses die Leistungserbringung unmöglich werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.2 Leistungen an „Freien“ Softwareprogrammen
(a) Änderungen oder Erweiterungen von Softwareprogrammen werden von uns nur an so genannter „freier“ Software vorgenommen, für deren Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung die Bestimmungen der GNU General Public License (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html) oder einer vergleichbaren Lizenzierung Anwendung finden. Der konkrete Leistungsumfang der von uns vorgenommenen Änderungen richtet sich nach der Auftragsbestätigung und unserer Leistungsbeschreibung.
(b) Sie sind nur befugt, diese Programme oder Programmteile einschließlich unserer Programmänderungen gemäß den Bestimmungen der hierfür geltenden Lizenzierung zu nutzen, zu vervielfältigen, verbreiten und zu bearbeiten. Sie erhalten eine Kopie der Lizenzbestimmungen in englischer und deutscher Sprache, aus denen sich alle Ihre Rechte und Pflichten ergeben. Wir weisen darauf hin, dass die deutsche Übersetzung von der englischen Originalfassung abweichen kann und nur die englische Übersetzung die exakten rechtlichen Aussagen der GNU-GPL oder vergleichbarer Lizenzierungen wiedergibt.
(c) Wir sind verpflichtet, Ihnen die geänderte Programmfassung in Quellform (Source-Code) und als Objektprogramm auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern zu überlassen und die dazugehörige Dokumentation zu übergeben.
3.3 Verkauf und Installation von Hard- und/oder Standardsoftware
(a) Unsere Waren und Leistungen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung anerkannten Stand der Technik. Wir behalten uns bis zur Lieferung vor, handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vorzunehmen, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt ist. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften unserer Ware gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines Dritten, insbesondere des Herstellers oder seines Gehilfen, gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.
(b) Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung in unseren vertraglichen Erklärungen, öffentlichen oder nichtöffentlichen Äußerungen oder öffentlichen Äußerungen eines Dritten, enthalten keine Garantiezusage durch uns, gleich welcher Art.
(c) Wird Ware aufgrund von Vorgaben oder individuellen Anforderungen des Kunden erstellt oder verändert, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben oder Anforderungen auf ihre Richtigkeit oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen.
(d) Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die für Ihre durchschnittlichen Bedürfnisse hergestellt worden ist und nicht jedem individuellen Bedürfnis Rechnung tragen kann. Die Parteien sind sich einig, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle
Anwendungsbedingungen zu entwickeln. Sofern die Prüfung und Beratung der individuellen Anforderungen nicht im Leistungsumfang enthalten ist, werden Sie selbst sicherstellen, dass die Software in dem von Ihnen gewünschten Lieferumfang Ihren Anforderungen genügt.
(e) Soweit es sich bei der gelieferten Software um Software dritter Hersteller handelt, sind wir nur verpflichtet, Ihnen die auf Ihren Namen lizenzierten Daten und/oder Programme auf einen vertraglich vereinbarten Datenträger zu übergeben. Wir sind berechtigt, in Ihrem Namen und Auftrag auf Ihren Namen lautende Lizenzen zu erwerben. Die Nutzung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Sie sind nur befugt, die Software entsprechend dieser Bedingungen zu nutzen. Diese werden Ihnen - auf Anforderung auch schon vor Vertragsschluss - zur Verfügung gestellt.
(f) Ihnen wird mit Lieferung der Software die dazugehörige Anwenderdokumentation in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Eine Einführung in die Software oder sonstige Schulung von Ihnen ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
(g) Vorhandene Copyright-Vermerke, Urheberrechtsvermerke, Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen weder entfernt noch verändert werden.
(h) Sofern wir auch mit der Installation der Ware beauftragt sind, sind wir verpflichtet, die Hardware aufzustellen und entsprechend der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungsbeschreibung in Betriebsbereitschaft zu versetzen. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, die Ware mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden.
(i) Ist die Installation von Software geschuldet, ist die Ware betriebsbereit, wenn ein Testlauf durchgeführt wurde und Sie die Betriebsbereitschaft auf dem Lieferschein bestätigt haben.
(j) Sie sind verpflichtet, alle für die Installation erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen und die sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen zu schaffen.
4 Ihre Mitwirkungspflichten
4.1 Sie unterstützen uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen auf Ihre Kosten.
4.2 Bei allen Service-Anfragen ist das Problem möglichst detailliert und reproduzierbar zu beschreiben. Dabei sind gegebenenfalls von uns gestellte Hilfsmittel - wie etwa Checklisten - zu verwenden.
4.3 Sollten Vor-Ort Einsätze erforderlich sein, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass geschulte Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um unseren Service-Mitarbeiter zu unterstützen und gegebenenfalls nach seinen Anweisungen selbst Wartungs- und Fehlerbehebungsarbeiten zu leisten. Alle vom Service erfassten Hard- und Softwareprodukte sind unserem Mitarbeiter so zugänglich zu machen, dass dieser unmittelbar mit seiner Tätigkeit beginnen kann, insbesondere sind Verkabelungen und Anbauten zu entfernen und verdeckte Anschlüsse freizulegen.
4.4 Sie haben uns während der Dauer der Laufzeit über alle von Ihnen oder von Dritten nachträglich, d.h., nach der Erstinstallation durch uns, vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen, Austausch von Teilen hinsichtlich Hard- oder Software, oder Netzwerkkonfigurationen, in Kenntnis zu setzen.
4.5 Sie sind verpflichtet, eine regelmäßige, mindestens jedoch wöchentliche Datensicherung auf ein von unseren Systemen vollständig getrenntes System vorzunehmen (Disaster Recovery).
4.6 Kommen Sie Ihren zuvor bezeichneten Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nach, ruhen in dieser Zeit unsere Leistungspflichten. Wir sind berechtigt, Ihnen uns hierdurch entstandene Kosten auf Basis unserer jeweils gültigen Preislisten in Rechnung zu stellen, wenn Sie diese Pflichtverletzung zu vertreten haben. Die Geltendmachung weiterer Rechte behalten wir uns vor.
4.7 Während der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns und für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung dürfen Sie keinen unserer Mitarbeiter abwerben, d.h. aktiv zu einer Einstellung oder sonstigen Art der Beschäftigung ansprechen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine nach unserem billigen Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe mindestens in Höhe eines 10-fachen Jahresumsatzes – bezogen auf das Volumen Ihrer Vertragsverhältnisse mit uns im Jahr der Abwerbung – fällig, die im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist.
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Sofern wir keine lediglich einmalige Leistung erbringen, richtet sich die Vertragslaufzeit nach der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, so beträgt die erstmalige Grundlaufzeit eines Vertrags 24 Monate ab erstmaliger Bereitstellung der Leistung. Maßgeblich für diesen Bereitstellungszeitpunkt ist das in unserer Bereitstellungsanzeige (Ready-for-Service-Sheet) dokumentierte Bereitstellungsdatum der erstmaligen Leistungsbereitstellung. Für den Fall, dass keine explizite Bereitstellungsanzeige erfolgt, gilt der Beginn des Rechnungsintervalls der ersten Rechnung welche über die entsprechende Leistung abrechnet als erstmaliger Bereitstellungszeitpunkt.
5.2 Ein Vertrag nach Ziffer 5.1 verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt worden ist.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6 Preise und Zahlung; Aufrechnung; Wertsicherung
6.1 Die Preise gelten für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Ist nichts vereinbart, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus unserer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Soweit eine Vereinbarung mit einer Vertragslaufzeit vorgesehen ist, erfolgt die Abrechnung monatlich. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines ggf. vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger anderer Abgaben und zuzüglich etwaiger Versandkosten.
6.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Ist nichts vereinbart, so sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Ihnen ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
6.3 Zahlungen an uns erfolgen im SEPA-Lastschriftverfahren. Im Falle davon abweichender Zahlungsmethoden, sind wir berechtigt, insbesondere durch den dadurch entstehenden erhöhten Bearbeitungsaufwand, ein zusätzliches Entgelt in Höhe von EUR 10,00 zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer je Rechnung zu berechnen.
6.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen von Ihnen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
6.6 Wir sind berechtigt, zum Ausgleich steigender Lohn-, Gehalts- oder sonstiger Herstellungskosten, unsere vereinbarten Preise jährlich um zwei Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahrespreis zu erhöhen. Dies gilt nicht im Hinblick auf Leistungen, für die bereits individuelle spezifischere Preisanpassungsvereinbarungen getroffen sind (z.B. Strompreisanpassung).
6.7 Im Falle pauschalierter Schadensersatzansprüche haben Sie das Recht, nachzuweisen, dass uns nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
7 Lieferung und Lieferzeit
7.1 Lieferungen erfolgen ab Werk. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
7.2 Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Ihrem Verzug – von Ihnen eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen.
7.3 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, können Sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
die Teillieferung für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, und Ihnen hierdurch kein
erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen
(es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
7.5 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Punkte 10 und 11 dieser AGB beschränkt.
8 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gemmrigheim, soweit nichts anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
8.2 Soll der Leistungsgegenstand versendet werden, unterstehen die Versandart und die Verpackung unserem pflichtgemäßen Ermessen.
8.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem wir versandbereit sind und dies Ihnen angezeigt haben.
8.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang tragen Sie. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
8.5 Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an unseren Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache bzw. unsere Leistung zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache bzw. unserer Leistung zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
9.2 Sie sind verpflichtet, die Kaufsache bzw. unsere Leistung pfleglich zu behandeln; insbesondere sind Sie verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, müssen Sie diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
9.4 Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache bzw. unsere Leistung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (FakturaEndbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
9.7 Sie treten uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen Sie ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10 Mängelhaftung
10.1 Sie sind verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Hierzu zählen auch fehlende Handbücher oder sonstige Dokumentation. Im Übrigen gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Sachmangel, so ist uns dies unverzüglich nach der Entdeckung mitzuteilen; andernfalls gilt die Ware oder Leistung auch in Ansehung dieses Sachmangels als genehmigt.
10.2 Bei mangelhafter Leistung sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder nachzuliefern. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie wahlweise die Vergütung mindern oder den Vertrag kündigen bzw. von diesem zurücktreten. Dies gilt auch, falls wir die Nacherfüllung unberechtigter Weise verweigern.
10.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
10.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
10.7 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§478,479BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10.8 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10.9 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die sich aus diesem Paragraphen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung übernommen haben.
11 Gesamthaftung
11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
11.2 Die Begrenzung nach Abs.(1) gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.
11.3 Für Datenverlust oder-beschädigung haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung und soweit der Sie die Wiederherstellung durch regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherungskopien sichergestellt haben.
11.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.5 Die sich aus diesem Paragraphen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung übernommen haben.
12 Geschäftsgeheimnisse; Geheimhaltung
12.1 Sie sind verpflichtet, alle unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie von uns als „vertraulich“ gekennzeichnete Unterlagen oder Informationen geheim zu halten und Sorge dafür zu tragen, dass auch Ihre Angestellten und Beauftragten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.2 Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als „vertraulich“ gekennzeichnete Unterlagen oder Informationen von Ihnen geheim zu halten.
12.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.
13 Einwilligungen zur Datenübermittlung, SCHUFA-Klausel
Sie willigen ein, dass wir der SCHUFA Holding AG (nachfolgend SCHUFA genannt) Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermitteln und Auskünfte über Sie von der SCHUFA erhalten können. Unabhängig davon werden wir der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßem Verhalten (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Sie können Auskunft bei der SCHUFA über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Sie willigen ein, dass wir in Bezug auf die vorstehend gemachten Erläuterungen auch andere Auskunfteien anstelle der genannten einsetzen und an diese ebenfalls entsprechend Daten übermitteln. Insbesondere gilt dies für den Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Sie können hierzu jederzeit Auskunft bei uns verlangen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Die Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns sind in folgender Reihenfolge anzuwenden:
a. individualvertragliche Regelungen, vorrangig vor
b. Leistungsbeschreibungen, vorrangig vor
c. besonderen Geschäftsbedingungen, vorrangig vor
d. diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, nach unserer Wahl Gemmrigheim, Stuttgart, München oder Ihr Unternehmenssitz. Für Klagen gegen uns ist Gemmrigheim ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
14.3 Die Beziehungen zwischen uns und Ihnen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 10.2021